Neue Hinweise zur Notbetreuung – Erweiterung der bisherigen Regelung
Liebe Eltern, ab dem 23.März 2020 wird die bestehende Regelung der Notbetreuung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können. Link zum Formular:https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdfEbenfalls ab dem 23. März 2020 bis […]