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Informationen zur Notbetreuung

Informationen zur Notbetreuung

Liebe Eltern, 
ab dem 16.03.20 sind alle Schulen in Nordrhein-Westfalen als Gemeinschaftseinrichtungen gemäß § 33 Nr. 3 lfSG zunächst bis zum Ablauf des 19.04.20 zu schließen. Zur Sicherstellung einer Übergangszeit, die es Ihnen ermöglicht, sich auf die Folgen der Schließung einzustellen, sind für den Zeitraum vom 16.03.20 bis zum Ablauf des 17.03.20 Nutzungen des Schulgebäudes zu Betreuungszwecken zulässig. Sie entscheiden als Erziehungsberechtigte, ob Ihr Kind an diesen Tagen die Schule besuchen soll. 

Für den Zeitraum vom 18.03.20 bis zunächst zum Ablauf des  03.04.20 sind von der Schließung ausgenommen:Kinder von unentbehrlichen Schlüsselpersonen, sofern eine private Betreuung insbesondere durch Familienangehörige oder die Ermöglichung flexibler Arbeitszeiten nicht gewährleistet werden kann.Schlüsselpersonen sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient. Die Notwendigkeit einer außerordentlichen schulischen Betreuung von Kindern der vorgenannten Personengruppen ist durch die schriftliche Bescheinigung des jeweiligen Arbeitgebers oder des Dienstherrn gegenüber der Schulleitung nachzuweisen. 

Für eine Notbetreuung melden Sie bitte Ihr Kind über email info@grundschule-hubenfeld.de schriftlich an und bereiten bis Dienstag die schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers vor. Diese ist dann spätestens Dienstag vorzulegen. Es wird eine Anwesenheitsliste erstellt.