0
Erweiterung Notbetreuung

Erweiterung Notbetreuung

Liebe Eltern,

ab dem 23. April  2020 wird die bestehende Regelung der Notbetreuung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können. Das pdf-Formular gibt Ihnen Aufschluss über die Erweiterung der strukturrelevanten Berufe. Die Regelungen gelten zunächst bis zum 04.05.20. 

https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-04-17_anlage_2_zur_coronabetrvo_ab_23.04.2020.pdf

Welche Kinder dürfen die angebotene Notbetreuung besuchen?

Hierfür bietet die vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) veröffentlichte Leitlinie zur Bestimmung des Personals kritischer Infrastrukturen Orientierung. Dieses Notbetreuungsangebot gilt für alle Kinder von Eltern der genannten Berufsgruppen (sog. Personen in Bereichen der kritischen Infrastrukturen) insbesondere von Klasse 1 bis Klasse 6.

Zudem dürfen Schülerinnen und Schüler und Schüler die Notbetreuung besuchen, wenn wegen einer Kindeswohlgefährdung eine Aufnahme in die Notbetreuung erforderlich ist.

Die Kinder sollten keine Zeichen einer Atemwegsinfektion aufweisen. In den Familien bzw. im häuslichen Umfeld sollten aktuell keine infektiösen Erkrankungen vorhanden sein, z.B. Magen-Darm-Infektionen. Die Kinder sollten täglich auf entsprechende Symptome überprüft und ggf. in die häusliche Betreuung geschickt werden (vgl. SchulMail Nr. 10 mit Anlagenvgl. Schulmail Nr. 15 mit Anlagenzum SchulMail-Archiv). Im Falle einer infektiösen Erkrankung dürfen die Kinder die Notbetreuung nicht besuchen. 

Für eine Notbetreuung melden Sie bitte Ihr Kind über E-Mail unter info@grundschule-hubenfeld.de  schriftlich an unter Angabe des Namens, der Tage und Uhrzeiten der benötigten Betreuung. Geben Sie Ihr Kind nur in die Notbetreuung, wenn es unbedingt erforderlich ist.  

Bereiten Sie bitte die schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers (Formular unter vorhergehendem link erhältlich) vor. Diese ist dann der Schulleitung per Mail oder über unseren Briefkasten am Hauptstandort Hubenfeld, in Ausnahmefällen auch persönlich vorzulegen. Es wird eine Anwesenheitsliste erstellt. 

Link zum Formular zur Vorlage beim Arbeitgeber und der Schulleitung: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

Weitergehende Informationen erhalten Sie auch über diesen link:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html

Herzliche Grüße

Ihre Schulleitung Katrin Stachelscheid